Neu-Delhi | 29. Januar 2026
Der Oberste Gerichtshof setzte am Donnerstag die Umsetzung der University Grants Commission (Promotion of Equity in Higher Education Institutions) Regulations, 2026, vorläufig aus und stellte fest, dass der neue Regelungsrahmen „zu weitreichend“ erscheine und einer genaueren richterlichen Prüfung bedürfe. Das Gericht stellte klar, dass bis auf Weiteres die University Grants Commission (Promotion of Equity in Higher Education Institutions) Regulations, 2012, in Kraft bleiben.
Eine von dem Obersten Richter Indiens, Surya Kant, geleitete Richterbank erließ Mitteilungen an die Unionsregierung und die UGC, während sie Petitionen anhörte, die die verfassungsrechtliche Gültigkeit der Regelungen von 2026 anfechten – insbesondere der Regel 3(c), die „kastenbasierte Diskriminierung“ definiert.
Anfechtung der engen Definition von Diskriminierung
Die Petitionen argumentieren, dass die Regelungen von 2026 rechtlichen Schutz ausschließlich für Angehörige der Scheduled Castes, Scheduled Tribes und Other Backward Classes vorsehen, während Personen aus allgemeinen oder oberen Kasten – ungeachtet Art oder Schwere der Diskriminierung – vom Schutzbereich ausgeschlossen werden.
Regel 3(c) der neuen Vorschriften definiert kastenbasierte Diskriminierung strikt als Diskriminierung „ausschließlich auf der Grundlage von Kaste oder Stamm gegen Mitglieder der SC, ST und OBC“. Nach Ansicht der Petenten schafft diese Definition einen ausschließenden Rahmen, der Opferstatus nur bestimmten Kategorien zuerkennt und anderen den gleichen Schutz des Gesetzes versagt.
Gericht setzt neue Regeln außer Vollzug
Während die Regelungen von 2026 außer Vollzug gesetzt wurden, merkte die Richterbank an, dass die Bestimmungen einer vertieften Prüfung bedürften. Das Gericht deutete an, dass Regulierungsmaßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit sorgfältig formuliert sein müssen und weder übermäßig breit noch einseitig angewandt werden dürfen.
Mit der einstweiligen Anordnung werden faktisch die UGC-Equity-Regelungen von 2012 wiederhergestellt, die durch den am 13. Januar notifizierten Rahmen von 2026 im Zuge von Reformen im Einklang mit der National Education Policy, 2020, ersetzt worden waren.
Einwände gegen die Aussetzung
Die Senioranwältin Indira Jaising sowie der Anwalt Prasanna S. widersprachen der Aussetzung der Regelungen. Sie argumentierten, dass deren Suspendierung die gelebten Realitäten von Studierenden aus Dalit- und historisch unterdrückten Gemeinschaften untergrabe. Die Regelungen seien eingeführt worden, um ein anhaltendes und gut dokumentiertes Problem kastenbasierter Diskriminierung in Hochschulen anzugehen.
Jaising bezeichnete die einstweilige Erleichterung des Gerichts als gleichbedeutend damit, „eine voll leistungsfähige Person als behindert zu bezeichnen“, und betonte, die Regelungen seien ein notwendiger Eingriff zur Sicherstellung von Chancengleichheit und institutioneller Rechenschaftspflicht.
Petenten sprechen von einer „Hierarchie der Opfer“
Die von Rahul Dewan, Mritunjay Tiwari und dem Anwalt Vineet Jindal eingereichten Petitionen machen geltend, dass die Regelungen von 2026 „durch ihre Ausgestaltung und Anwendung“ eine Hierarchie der Opfer schaffen, indem sie die rechtliche Anerkennung von Diskriminierung ausschließlich reservierten Kategorien vorbehalten.
Sie argumentierten, der Rahmen institutionalisiere Ausschluss bereits an der Eingangsschwelle und führe eine verfassungsrechtlich unzulässige Voreingenommenheit in eine Regelungsstruktur ein, die Neutralität und Inklusivität zu fördern vorgibt.
Nach Auffassung der Petenten beruhen die Regelungen auf der fehlerhaften Annahme, dass kastenbasierte Diskriminierung nur in eine Richtung wirken könne, und schließen damit die Möglichkeit aus, dass auch Personen aus allgemeinen oder oberen Kasten kastenbezogener Feindseligkeit, Beschimpfung, Einschüchterung oder institutioneller Voreingenommenheit ausgesetzt sein können.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Die Petitionen tragen vor, dass eine solche Annahme sich wandelnde soziale Realitäten ignoriere und die Definition kastenbasierter Diskriminierung offensichtlich willkürlich mache. Sie argumentieren, die Klassifizierung verstoße gegen Artikel 14 der Verfassung, da sie allein auf der Kaste beruhe, ohne nachvollziehbare Unterscheidung oder sachlichen Zusammenhang mit dem erklärten Ziel der Förderung von Chancengleichheit in der Hochschulbildung.
Die Petenten betonen, ein wirklich inklusiver Regelungsrahmen müsse Diskriminierung in all ihren Formen adressieren, statt den Schutz auf vorab definierte soziale Kategorien zu beschränken.
Hintergrund der Regelungen
Die Regelungen von 2026 wurden mit dem erklärten Ziel eingeführt, Chancengleichheit, Inklusion und ein diskriminierungsfreies akademisches Umfeld an Hochschulen zu fördern, im Einklang mit der National Education Policy, 2020. Zu den Bestimmungen gehörte unter anderem die verpflichtende Einrichtung von „Equity Committees“ an allen Hochschulen, die diskriminierungsbezogene Beschwerden prüfen und gerechte Praktiken auf dem Campus fördern sollen.
Die Regelungen lösten jedoch rasch Proteste und politischen Widerstand in mehreren Bundesstaaten aus, insbesondere in Uttar Pradesh, wo sich Demonstrationen verschärften und auch innerhalb der Regierungspartei interner Widerspruch sichtbar wurde.
Wie es weitergeht
Mit der Aussetzung der Umsetzung der Regelungen von 2026 und der Einholung von Stellungnahmen der Unionsregierung und der UGC hängt die Zukunft des an die NEP geknüpften Equity-Rahmens nun von der gerichtlichen Überprüfung ab. Der Fall dürfte erhebliche Auswirkungen darauf haben, wie kastenbasierte Diskriminierung im indischen Hochschulsystem rechtlich definiert und behandelt wird.
Vorerst werden die Institutionen weiterhin nach den Regelungen von 2012 arbeiten, während das Gericht prüft, ob die neuen Vorschriften den verfassungsrechtlichen Maßstäben von Gleichheit und Fairness genügen.