Oberster Gerichtshof prüft ED-Klage gegen Mamata Banerjee wegen angeblicher Behinderung
Der Oberste Gerichtshof wird die Klage der Enforcement Directorate (ED) anhören, die eine Einmischung der Chief Ministerin von Westbengalen, Mamata Banerjee, bei Durchsuchungen in den Räumlichkeiten von I-PAC behauptet.
Der Oberste Gerichtshof Indiens wird eine von der Enforcement Directorate (ED) eingereichte Klage anhören, die eine Einmischung der Chief Ministerin von Westbengalen, Mamata Banerjee, bei Durchsuchungen im Büro des Indian Political Action Committee (I-PAC) und der Residenz seines Mitbegründers Pratik Jain in Kolkata behauptet. Laut der auf der Website des Obersten Gerichts veröffentlichten Verfahrensliste wird die Angelegenheit am 18. März von einer Kammer unter dem Vorsitz von Richter Prashant Kumar Mishra und Richter N. V. Anjaria verhandelt.
Die ED hat sich an den Obersten Gerichtshof gewandt, um Anweisungen zur Registrierung von FIRs (First Information Reports) gegen Chief Ministerin Mamata Banerjee, den Generaldirektor der Polizei von Westbengalen und den Polizeikommissar von Kolkata zu erhalten. Die föderale Anti-Geldwäsche-Behörde hat behauptet, dass ihre Beamten bei den Durchsuchungen im Zusammenhang mit einer Untersuchung des angeblichen Kohleskandals behindert wurden.
ED-Vorwürfe vor Gericht
Bei der vorherigen Anhörung trat der stellvertretende Generalstaatsanwalt S. V. Raju im Namen der ED auf und wies Behauptungen, die Behörde habe ihre Befugnisse missbraucht, entschieden zurück. Als Antwort auf die Argumente des erfahrenen Anwalts Siddharth Luthra erklärte er, die Behörde habe ihre Autorität nicht „bewaffnet“, sondern sei stattdessen „terrorisiert“ worden, während sie ihre rechtmäßigen Pflichten in Westbengalen erfüllte.
Die ED behauptet, dass Beamte bei gleichzeitigen Durchsuchungen im I-PAC-Büro in Bidhannagar und in Pratik Jains Residenz in der Loudon Street auf Einmischung stießen, die den Ermittlungsprozess störte. Die Behörde hat daher die Intervention des Gerichts beantragt, um sicherzustellen, dass ihre Operationen ohne Behinderung und in Übereinstimmung mit dem Gesetz durchgeführt werden.
Mamata Banerjees Antwort
In ihrer Gegenerklärung hat Chief Ministerin Mamata Banerjee alle Vorwürfe der Einmischung bestritten. Sie erklärte, ihre kurze Anwesenheit in den Räumlichkeiten diente ausschließlich dem Zweck, vertrauliche politische Daten ihrer Partei, des All India Trinamool Congress (AITC), abzurufen. Laut der Erklärung besuchte sie die Orte am 8. Januar 2026, nachdem sie Informationen erhalten hatte, dass sensible politische Daten, die mit der Wahlstrategie der Partei verbunden waren, während der Durchsuchungen abgerufen wurden.
Die Erklärung besagt, dass Banerjee die ED-Beamten höflich bat, ihr zu erlauben, Geräte und Dokumente abzurufen, die die Pro-Partei enthielten
Gericht prüft ED-Razzien: Streit um politische Daten und Ermittlungsbefugnisse
proprietäre Daten. Es wird ferner behauptet, dass die Beamten diesem Antrag nicht widersprachen und ihr erlaubten, bestimmte Geräte und Dateien mitzunehmen. Nach der Entnahme der Materialien verließ sie das Gelände, ohne die laufenden Suchoperationen zu stören.
**Streit um politische Daten**
Banerjee hat zudem argumentiert, dass weder der Trinamool Congress noch seine Funktionäre in den mutmaßlichen Kohleskandal verwickelt sind. Daher habe die ED keine Befugnis, auf die proprietären Daten oder vertraulichen politischen Dokumente der Partei zuzugreifen. Die eidesstattliche Erklärung behauptet ferner, dass der Zeitpunkt der Durchsuchungen ernsthafte Fragen aufwirft, da sie im Vorfeld der Parlamentswahlen in Westbengalen 2026 durchgeführt wurden.
Laut der eidesstattlichen Erklärung besaß I-PAC zu diesem Zeitpunkt mehrere kritische Dokumente, darunter eine vorgeschlagene Kandidatenliste für die bevorstehenden Wahlen. Die Ministerpräsidentin hat daher angedeutet, dass die Razzien möglicherweise darauf abzielten, sensible politische Informationen zu erhalten, anstatt eine legitime Untersuchung durchzuführen.
**Mutmaßliche Verstöße gegen PMLA-Verfahren**
Die Gegenerklärung wirft der ED auch vor, die gesetzlichen Schutzmaßnahmen gemäß dem Gesetz zur Verhinderung der Geldwäsche (Prevention of Money Laundering Act) nicht eingehalten zu haben. Es wird festgestellt, dass die Behörde keine Audio- oder Videoaufzeichnungen der Durchsuchungen vorgelegt hat, was Zweifel an der Transparenz des Prozesses aufkommen lässt. Das Fehlen solcher Dokumentation, so die eidesstattliche Erklärung, erzeugt eine starke Vermutung, dass die Durchsuchungen heimlich durchgeführt wurden.
**Bedeutung der Anhörung**
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in diesem Fall könnte erhebliche Auswirkungen auf die Befugnisse der Ermittlungsbehörden und den Schutz von Daten politischer Parteien bei Durchsuchungen haben. Sie könnte auch die politische Erzählung in Westbengalen vor den Parlamentswahlen 2026 beeinflussen. Das Urteil des Gerichts könnte die rechtlichen Grenzen zwischen Ermittlungsbefugnis und politischen Rechten klären, wenn sensible politische Informationen betroffen sind.