In einem bedeutsamen Urteil, das die Rechte von Angehörigen der Streitkräfte stärkt, hat der Delhi High Court entschieden, dass eine Invalidenrente nicht allein durch die Beschreibung einer Krankheit als „Lifestyle-Erkrankung“ oder durch das Argument, sie sei während eines Friedenseinsatzes entstanden, verweigert werden kann, wobei betont wurde, dass der Militärdienst unabhängig vom Standort von Natur aus stressig bleibt.
*Gericht lehnt pauschale Verwendung von „Lifestyle-Erkrankung“ zur Leistungsverweigerung ab*
Das Urteil wurde von einem Senat des Delhi High Court, bestehend aus Richter V. Kameswar Rao und Richter Manmeet Pritam Singh Arora, verkündet. Der Senat hob eine frühere Anordnung des Armed Forces Tribunal auf, das den Antrag auf Invalidenrente eines pensionierten Offiziers der indischen Luftwaffe, der an Bluthochdruck und koronarer Herzkrankheit litt, abgelehnt hatte.
Der High Court stellte klar, dass die Einstufung eines medizinischen Zustands als Lifestyle-Erkrankung einen Soldaten nicht automatisch vom Bezug einer Invalidenrente ausschließen kann. Die Richter stellten fest, dass eine solche Etikettierung ohne fundierte medizinische Begründung und Beweise rechtlich nicht haltbar
die mit dem Lebensstil zusammenhängen.
Der High Court wies auch Argumente im Zusammenhang mit Fettleibigkeit, Rauchen oder Alkoholkonsum zurück, da diese Faktoren im Bericht des Medizinischen Ausschusses nicht als Ursachen der Krankheit genannt wurden. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass Übergewicht oder eine Herzerkrankung eine Erkrankung nicht automatisch als selbstverschuldet erscheinen lassen. Ohne konkrete medizinische Beweise, die die Krankheit direkt mit persönlichen Gewohnheiten in Verbindung bringen, können solche Annahmen keine Grundlage für eine Ablehnung bilden.
Die früheren Schlussfolgerungen des Tribunals wurden kritisiert, weil sie sich auf verallgemeinerte Vorstellungen von Gewicht und Lebensstil stützten, ohne ausreichende medizinische Begründung. Der High Court betonte, dass rechtliche Entscheidungen in Invaliditätsfällen auf objektiven medizinischen Befunden beruhen müssen und nicht auf Annahmen oder Stereotypen über lebensstilbedingte Krankheiten.
Das Gericht stellte ferner die Argumentation in Frage, die versuchte, die Herzerkrankung des Offiziers ausschließlich mit den letzten 14 Diensttagen vor der medizinischen Untersuchung in Verbindung zu bringen. Das Gericht bezeichnete diese Argumentation als unlogisch und unzureichend und stellte fest, dass sich koronare Herzkrankheiten und Bluthochdruck typischerweise über längere Zeiträume entwickeln und durch kumulativen Stress beeinflusst werden können.
Indem das Gericht klarstellte, dass der Dienstzusammenhang der entscheidende Faktor ist, bekräftigte es einen umfassenderen Grundsatz, dass die Art des Militärdienstes in ihrer Gesamtheit beurteilt werden muss. Das Fehlen aktiver Kampfhandlungen mindert nicht den physischen und psychischen Druck, der dem uniformierten Dienst eigen ist.
*Vier Jahrzehnte Dienst des Offiz
y-Personal ist einzigartigen berufsbedingten Belastungen ausgesetzt, die seinen Dienst von einer gewöhnlichen zivilen Beschäftigung unterscheiden.
Mit der Zulassung des Antrags ordnete das Gericht an, dass dem Offizier eine lebenslange Invalidenrente von 50 Prozent gewährt wird.