Viele Syrer, die in Deutschland Schutz gefunden haben, sind besorgt, ob sie bleiben dürfen. Diese Sorge erlebt der Leipziger Anwalt Matthias Lehnert, der syrische Flüchtlinge in Fragen des Asylrechts berät. Die Diskussion über mögliche Abschiebungen „erzeugt vor allem Angst“, so Lehnert gegenüber der Deutschen Welle (DW). Selbst Syrer mit deutschem Pass fragen sich, ob ihre Staatsbürgerschaft widerrufen werden könnte.
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- Anzahl der Syrer in Deutschland: Aktuell leben etwa 975.000 Syrer in Deutschland, die meisten mit einem Schutzstatus aufgrund des Bürgerkriegs.
- Prüfung des Schutzstatus: Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigte an, dass die Gewährung des Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überprüft werden soll.
- Kriterien für Schutzentzug: Der Schutzstatus soll entzogen werden, wenn die Situation in Syrien dauerhaft stabil ist und die betroffenen Personen keinen weiteren Aufenthaltsgrund, wie Arbeit oder Ausbildung, haben.
- Einschätzung der Lage in Syrien: Die Bundesregierung und Experten sehen die Lage in Syrien als dynamisch, verwirrend und schwer einschätzbar. Daher werden derzeit keine neuen Asylanträge bearbeitet.
- Individuelle Verfahren: Ein Schutzstatus kann nicht pauschal entzogen werden. Jeder Fall muss individuell geprüft werden, insbesondere bei neuen Schutzgründen wie der Behandlung von Minderheiten oder Frauenrechten durch die aktuelle HTS-Miliz.
- Humanitäre Gründe: Lebensbedingungen wie Hunger könnten neue Schutzgründe darstellen, die eine Rückkehr nach Syrien unmöglich machen.
- Langwierige Verfahren: Die Prüfung und mögliche Aberkennung des Schutzstatus könnte zwei bis drei Jahre dauern, da es sich um einen sehr komplexen Prozess handelt.
- Rechtsmittel gegen Schutzentzug: Betroffene können rechtlich gegen den Entzug des Schutzstatus und die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorgehen.
- Ausnahmen für Straftäter: Schwerkriminelle, die in Deutschland schwere Straftaten begangen haben, sollen bei Stabilisierung der Lage in Syrien schneller abgeschoben werden.
- Keine Rücknahme der Staatsbürgerschaft: Syrer, die zwischen 2016 und 2023 eingebürgert wurden, behalten ihren deutschen Pass. Auch unbefristete Niederlassungserlaubnisse können nicht widerrufen werden.