Bezirksmagistrat fordert zügige Bearbeitung von Einnahmefällen: Frist von 20 Tagen gesetzt
Der Bezirksmagistrat hat anhängige Einnahmefälle überprüft und die Beamten angewiesen, Anhörungen zu priorisieren und die Erledigung der Fälle innerhalb von 20 Tagen sicherzustellen.
Gautam Buddh Nagar | 13. März 2026 — Im Auditorium des Kollektorats fand unter dem Vorsitz des Bezirksmagistrats eine Überprüfungssitzung der Finanzverwaltung statt, um den Fortschritt der Abteilungsarbeit und anhängige Einnahmefälle zu bewerten.
Während der Sitzung wurde der Status der auf verschiedenen Ebenen anhängigen Einnahmefälle detailliert überprüft. Der Bezirksmagistrat erteilte den zuständigen Beamten die notwendigen Anweisungen, um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und die fristgerechte Lösung der Fälle zu gewährleisten.
Anweisungen zur fristgebundenen Erledigung von Fällen
Bei der Überprüfung der anhängigen Angelegenheiten betonte der Bezirksmagistrat, dass Fälle von öffentlichem Interesse innerhalb einer festen Frist gelöst werden müssen. Die Beamten wurden angewiesen, Anhörungen vorrangig durchzuführen und sicherzustellen, dass alle anhängigen Einnahmefälle innerhalb von 20 Tagen erledigt werden.
Er betonte, dass die fristgerechte Lösung solcher Fälle unerlässlich ist, um den Bürgern Entlastung zu verschaffen und die Verwaltungseffizienz zu verbessern.
Beamte sollen anhängige Fälle regelmäßig überwachen
Der Bezirksmagistrat wies die Finanzbeamten außerdem an, anhängige Fälle auf ihren jeweiligen Ebenen regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass es zu keiner unnötigen Verzögerung im Bearbeitungsprozess kommt.
Er bekräftigte, dass schnelles Handeln in Einnahmeangelegenheiten dazu beitragen wird, öffentliche Beschwerden effektiv zu bearbeiten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verwaltung zu stärken.
An der Sitzung nahmen die zusätzliche Bezirksmagistratin (Justiz) Priyanka, der stellvertretende Kollektor Ved Prakash Pandey, die stellvertretende Kollektorin Charul Yadav, der Tehsildar Jewar Om Prakash Paswan sowie weitere Beamte der Finanzverwaltung teil.