Vor dem Halbfinale der French Open wurde der Prozess gegen den deutschen Tennisprofi Alexander Zverev wegen angeblicher Körperverletzung eingestellt. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten beendete das Verfahren nach nur drei Tagen gegen eine Geldauflage. Zverev muss insgesamt 200.000 Euro zahlen, davon 150.000 Euro an die Staatskasse und 50.000 Euro an einen Sammelfonds für gemeinnützige Einrichtungen. Es handelt sich nicht um ein Schuldeingeständnis, und Zverev gilt rechtlich weiterhin als unschuldig.
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- Prozess gegen Alexander Zverev wegen angeblicher Körperverletzung eingestellt.
- Das Verfahren wurde nach drei Tagen ohne Urteil beendet.
- Zverev muss insgesamt 200.000 Euro zahlen.
- Davon gehen 150.000 Euro an die Staatskasse und 50.000 Euro an einen Sammelfonds.
- Kein Schuldeingeständnis, Zverev gilt weiterhin als unschuldig.
- Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Ex-Freundin als Nebenklägerin stimmten der Einstellung zu.
- Alle Beteiligten wollten den Konflikt friedlich lösen.
- Zverev und seine Ex-Freundin haben eine gemeinsame Tochter.
- Die Ex-Freundin hatte Zverev beschuldigt, sie im Mai 2020 körperlich angegriffen zu haben.
- Zverev spielt derzeit bei den French Open und steht im Halbfinale.